Was Sie tun können:
- Bitte bringen Sie zu den Anwendungen ein großes Badetuch oder Handtuch mit und ziehen Sie bequeme Kleidung an.
- Bringen Sie Ihr Rezept über Physiotherapie zur Behandlung mit oder reichen es vorab über unsere Internetseite ein.
- Vergessen Sie Ihre Versicherungskarte nicht.
- Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zu unseren Privatpreisen:
Sie haben sich dafür entschieden die erstklassigen Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Die Details zur Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden in unserer Praxis auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt, deren Details wir Ihnen mit dieser Informationsseite, so wie auch gesetzlich vorgeschrieben (§ 630c Abs. 3 BGB), erläutern möchten.
Was bedeutet GebüTh und wie entstehen Privatpreise:
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Therapeuten (Heilmittelerbringer) in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deshalb können Therapeuten die Preise ihrer Leistungen innerhalb der rechtlichen Grenzen von Sittenwidrigkeit und Wucher (§138 BGB) frei bestimmen.
Wir vereinbaren vor Beginn der Behandlung mit Ihnen unser Honorar, das sich nach der in Deutschland weitverbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) richtet. In der GebüTh werden seit 2007 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden.
Der Erstattungsanspruch des Patienten durch die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen als Patient und Ihrer PKV vereinbarten Tarifs/Versicherungsvertrags. Uns als Praxis sind die Details Ihres Versicherungsvertrags nicht bekannt. Als Nicht-Juristen können und dürfen wir Ihnen deswegen auch keine Auskünfte zur Höhe möglicher Erstattungen geben.
Die GebüTh regelt nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt zusätzlich auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung können Sie im Internet unter www.gebüth.de oder www.privatpreise.de nachlesen. Diese sind Bestandteil unseres Behandlungsvertrags.
Was kostet die Therapie —
Qualität hat ihren Preis
Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist.
»Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich in unserer Praxis aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert wird.«
Die Höhe des jeweiligen Faktors wird bestimmt durch…
die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten,
die die Therapiequalität erhöhen. Die jeweiligen Krankheitsbilder lassen sich mit solchen Fachqualifikationen schneller und nachhaltiger therapieren. Langfristig ist dies für Sie und Ihre Krankenkasse günstiger. Wir informieren Sie gerne näher über unsere speziellen Fachkenntnisse.
die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung:
Auch die Spezialisierung eines Therapeuten, also die häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder mit immer wiederkehrender Auffrischung durch aktuelle medizinische Erkenntnisse, erhöht zusätzlich die Therapiequalität.
die räumliche und sächliche Ausstattung der Praxis:
Eine spezifische Gestaltung der Therapieräume oder eine spezielle Geräteausstattung kann die Effektivität und Effizienz der Therapie steigern.
die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie:
Wenn Leistungen durch z. B. die Komplexität des Krankheitsbildes oder die Symptomatik schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind, oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.
die Bewertung des Servicegrads:
Zum Beispiel Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit Ihrer beruflichen/privaten Belastung und/oder die apparative Ausstattung einer Praxis.
Unterschiede zwischen gesetzlich & privat Versicherten:
Gesetzlich Versicherte
Nach erbrachter Leistung reicht der Therapeut seine Rechnung bei der GKV ein und wird entsprechend bezahlt (Sachleistungsprinzip).
Die Patienten leisten lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Zusatzleistungen werden ihnen als Selbstzahler-, oder Privatleistungen in Rechnung gestellt.
Privat Versicherte
Zwischen Patient und Therapeut kommt ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande.
Nach erbrachter Leistung reicht der Privatpatient seine Rechnung bei der PKV ein und erhält entsprechend seines Versicherungstarifs die Rückerstattung.
Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung:
Patienten, die im PKV-Standard-/Basistarif versichert sind, werden nur verminderte Gebührensätze erstattet bekommen, teilweise liegen diese sogar unterhalb der Sätze für gesetzlich Krankenversicherte.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet sind, unabhängig davon in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle erstattet werden.
Der Erstattungsanspruch der Beihilfeberechtigten richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes- oder Bundeseben.
Die beihilfefähigen Höchstsätze sind entgegen der Aussagen einiger Versicherungen keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesministeriums „nicht kostendeckenden“ Satz.
Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse/Beihilfestelle haben, empfehlen wir Ihnen, diese rechtzeitig im Voraus zu klären. Gern erstellen wir Ihnen dafür einen möglicherweise erforderlichen Kostenvoranschlag.
Unser Tipp:
Achten Sie als Privatversicherter darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.
Hilfreiche Informationen finden Sie dazu auch im Internet unter www.privatpreise.de
Sie sollten es sich wert sein!
Es gibt Versicherungen, die ihren Mitgliedern nahelegen, einen „billigeren Anbieter“ zu wählen. Überprüfen Sie mit Hilfe Ihrer individuellen Auswahlkriterien, wie z. B. Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität, Absprache von Therapiezielen, individuelle Terminabsprachen, messbare Ergebnisqualität usw., ob Sie nicht möglicherweise mit dem billigeren Anbieter die teurere Lösung wählen.
Informationen zur Zuzahlung:
Im Auftrag der Krankenkassen kassieren wir für jede Heilmittelverordnung eine Zuzahlung (Inkassoauftrag), da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Zuzahlung: 10,00 Euro pro Heilmittelverordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises. Die Gebühr ist bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
